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OLG Koblenz (11 UF 149/10) | Datum: 04.05.2010
Die befristete Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 5. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. [...]